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Steuerbefreiung: Der Kanton Baselland ist auch dabei

11/1/2018

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«Aufgrund der im Sitzkanton Basel-Stadt am 22. Dezember 2017 verfügten Steuerbefreiung des Vereins «sprachmobil.ch» mit Sitz in Basel wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke werden freiwillige Zuwendungen an diese Institution auch in unserem Kanton als Spenden steuerlich anerkannt und können deshalb vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Wir werden diesen Verein auch als gemeinnützige und steuerbefreite Institution betrachten und deshalb in unserem Verzeichnis über die Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen (Spendenliste) aufführen. Die neue Liste wird jedoch nur halbjährlich im Internet in aktualisierter Form aufgeschaltet. In der Zwischenzeit kann bei Bedarf für den Spendenabzug auch eine Kopie des vorliegenden Bestätigungsmails verwendet werden.»
Benjamin Pidoux, lic.iur.
Leiter Rechtsdienst

 Kanton Basel-Landschaft
Finanz- und Kirchendirektion
Steuerverwaltung
Rechtsdienst

Rheinstrasse 33a
4410 Liestal

 
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